Statuten

I. Name, Sitz und Zweck   ( Art.1 – 2 )
Art. 1  Name und Sitz
Unter dem Namen Nostalgie Feuerwehrverein Mirchel, im folgenden NFM genannt, besteht mit Sitz in Mirchel, ein politisch und konfessionell neutraler Verein mit Aktiven und Passiven Mitgliedern. Der Verein ist eigenständig, nicht der Feuerwehr Mirchel oder anderwärtigen Feuerwehren unterstellt und abhängig.
Die NFM ist ein freiwilliger Verein.
Art. 2   Zweck 
Der NFM bezweckt die Pflege der Kameradschaft und Förderung der Tätigkeiten ausserhalb des ordentlichen Feuerwehrdienstes. Er setzt sich für den Erhalt und die Pflege von alten, historischem Feuerwehrmaterial ein. Der Verein veranstaltet Anlässe rund um das Feuerwehrwesen sowie Zusammenkünfte geselliger Art. Der Verein kann auch an Aktivitäten teilnehmen, die der Kultur oder dem sportlichen Geiste dienen. Der Verein selber entscheidet über Durchführung oder Besuch von Anlässen.
II. Mitgliedschaft   ( Art. 3 – 7 )
Art. 3  Mitgliederkategorien
Der Verein verfügt über Aktiv- und Passivmitglieder. Ein Mitglied muss nicht aktiv in einer Feuerwehr Dienst leisten oder geleistet haben. Es besteht keine untere oder obere Altersbegrenzung.
Art. 4   Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme als Aktives Vereinsmitglied erfolgt, nach Anmeldung an den Vorstand, durch die Hauptversammlung. Jedes neu eintretende Mitglied erhält die Statuten und anerkennt die damit verbundenen Rechte und Pflichten stillschweigend.
Jeder Eidgenosse und Eidgenossin kann bei der NFM Passivmitglied werden. Nach Bezahlung des Passivbeitrages an eines der Aktivmitglieder ist dieser für ein Jahr Passivmitglied und erhält das Jahresprogramm und persönliche Einladungen für Aktivitäten der NFM.
Art. 5   Jahresbeitrag
Die Höhe des Jahresbeitrags wird vom Vorstand als Vorschlag der HV vorgelegt. Der JB für die Aktivmitglieder wird durch die HV festgelegt. Der JB wird vom Kassier nach der HV Bar oder per Banküberweisung eingezogen. Der JB richtet sich nach dem aktuellen Budget vom Vorstand und dem aktuellen Vereinsvermögen.
Der Passivbeitrag wird von der HV für ein Jahr festgelegt.
Art. 6   Austritt
Der Austritt aus der NFM erfolgt schriftlich, aber ohne zwingende Angabe eines Grundes, an den Vorstand und kann jederzeit erfolgen. Der Austretende ist aber nicht befreit von der Verpflichtung zur Zahlung bereits vorher fällig gewordener Beiträge und dem Beitrag für das laufende Jahr. Mit dem Austritt erlischt jeglicher Anspruch gegenüber der NFM, insbesondere Anspruch auf Uniform und Vereins-Vermögen.
Art. 7   Ausschluss
Mitglieder, die die Interessen der NFM verletzen oder den Verpflichtungen nicht nachkommen, können durch die HV, auf Antrag des Vorstandes, vom Verein aus- geschlossen werden. Mit dem Ausschluss erlischt jeglicher Anspruch gegenüber der NFM, insbesondere Anspruch auf Uniform und Vereinsvermögen. Bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages erfolgt der sofortige Ausschluss.
III. Pflichten der Mitglieder   (Art. 8 )  
Art. 8   Pflichten
Die Mitglieder verpflichten sich, den festgesetzten Mitgliederbeitrag zu entrichten. Sie sind gehalten, die HV zu besuchen oder bei Verhinderung sich beim Vorstand zu ent- schuldigen. Sie verpflichten sich zudem, nach Möglichkeit an den Anlässen und Aktivitäten mitzuwirken. Sie werden aufgefordert Passivmitglieder und Sponsoren zu werben. Sie sind verpflichtet, die ihnen abgegebene Uniform in einwandfreiem Zustand zu halten. Sie haben ganz allgemein die Interessen der NFM zu wahren. Als Mitglied der NFM hat jedermann die Pflicht, nach Treu und Glauben gegenüber dem Verein zu handeln
IV. Material / Ausrüstung und Gebäude   ( Art. 9 – 10 )
Art. 9   Material
Die Feuerwehrspritzen und Gerätschaften sind im Privatbesitz, insbesondere von Heinz Berger, 3532 Mirchel. Heinz Berger stellt diese der NFM unentgeltlich zur Verfügung. Die NFM ist besorgt für Unterhalt und Reparaturen der Gerätschaften und kommt für entsprechende Kosten auf. Mietzinsen und Gebühren für Garagen, Unterstände, Parkplätze für die Gerätschaften werden von der NFM übernommen. Der Vorstand entscheidet alleine über mögliche Einmietungen.
Art. 10   Ausrüstung
Die Uniformen sind im Privatbesitz von Heinz Berger, 3532 Mirchel. Er stellt diese unentgeltlich der NFM zur Verfügung. Jedes Aktivmitglied, dem eine Uniform abgegeben wurde, ist für diese verantwortlich. Er hat diese nach besten wissen und gewissen zu pflegen und sorge zu tragen. Die NFM lehnt jede Haftung ab, für Uniformen oder Gegenstände die an Aktivmitglieder ausgeliehen werden.
V. Organisation   ( Art. 11 – 18 )
Art. 11   Organe
Die Organe des Nostalgie Feuerwehrvereins Mirchel sind:
A. Die Hauptversammlung
B. Der Vorstand
C. Die Rechnungsrevisoren
Art. 12   Einberufung der Hauptversammlung
Die HV ist das oberste Organ der NFM. Sie wird vom Vorstand einberufen und findet im Frühling jedes Jahres statt. Das Datum wird vom Vorstand festgelegt. Die Einladung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung sowie der Bekanntgabe der Traktanden an alle Aktivmitglieder und muss spätestens 20 Tage vor der HV bei den Mitgliedern eintreffen. Das Vereinsjahr beginnt mit der HV und endet mit der HV.
 
Art. 13   Geschäfte der Hauptversammlung
1. Protokoll Führung. Genehmigung des Protokolls der letzten HV.
2. Eintritte und Austritte
3. Jahresbericht des Präsidenten oder eines Vorstandsmitglieds
4. Kasse
a) Kassa- und Revisorenbericht
b) Budget
c) Festlegung der Mitgliederbeiträge
und Passivbeitrages
5. Wahlen
a) Der Präsident
b) Der Sekretär
c) Der Kassier
d) Des Materialwarts
e) Des Beisitzers
f)  Der Rechnungsrevisoren
6. Jahresprogramm
7. Anträge von Mitgliedern
8. Verschiedenes
Art. 14   Wahlen und Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch das Handmehr. Es kann eine geheime Abstimmung oder Wahl durch das Handmehr verlangt werden, sofern der Vorstand nicht von sich aus eine geheime Abstimmung oder Wahl angeordnet hat. Beschlüsse können nur über traktandierte Geschäfte gefasst werden. Der Präsident oder der Vorsitzende der HV hat den Stichentscheid. Es gibt kein Rekurs- oder Einsprache- recht gegen Beschlüsse oder Wahlen der HV.
 
Art. 15   Anträge von Mitgliedern
Anträge von Mitgliedern müssen mindestens 10 Tage vor der HV, schriftlich und begründet, im Besitze des Präsidenten sein. Ausgenommen sind Anträge zur Änderung der Statuten, hierfür tritt Artikel 21 in kraft.
 
Art. 16   Mitglieder des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, nämlich dem Präsidenten, dem Sekretär, dem Kassier, dem Materialwart und dem Beisitzer, die Vereinsmitglieder sein müssen. Sie werden an der ordentlichen HV einzeln für jeweils 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Eine Amtszeitbeschränkung gibt es nicht. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand befugt, bis zur Ersatzwahl ein Ersatzmitglied zu bestimmen. Der Vorstand legt die Zeichnungsberechtigten fest.
 
Art. 17   Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der NFM und vertritt diesen nach aus- sen. Er fasst Beschlüsse über alle Vereinsahngelegenheiten, die nicht ausdrücklich in die Kompetenz der HV fallen.
Der Vorstand legt der HV jährlich
a) einen Jahresbericht
b) die Jahresrechnung
c) einen Budgetvorschlag
                                                   d) ein Tätigkeitsprogramm
vor. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Er versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern. An der letzten Vorstandssitzung im Vereinsjahr wird dem Vorstand ein Nachtessen aus der Vereinskasse offeriert.
 
Art. 18   Rechnungsrevisoren
Sie prüfen die Jahresrechnung und erstatten der HV schriftlich Bericht. Die HV wählt für die Dauer von 2 Jahren zwei Revisoren, die Vereinsmitglieder sein müssen. Eine Wiederwahl der Revisoren ist möglich. Eine Amtszeitbeschränkung gibt es nicht. Die Amtsperioden sind so anzuordnen, dass im Jahresturnus immer nur ein Revisor ausscheiden kann.
 
VI. Finanzielles   ( Art. 19 – 20 )
Art. 19   Finanzierung
Der Vorstand ist für die Beschaffung der finanziellen Mittel der NFM besorgt, kann aber nicht belangt werden.
Als Rechnungsjahr gilt das Vereinsjahr (Art.12).
Die notwendigen Geldmittel zur Bestreitung der Auslagen werden beschafft durch:                     
a) Mitgliederbeiträge
b) Freiwillige Beiträge
c) Passivmitglieder
d) Erlös aus durchgeführten Anlässen
Der von der HV festgelegte Jahresbeitrag ist innert 2 Monaten nach der HV einzu- bezahlen. Bei nicht Bezahlung des Jahresbeitrages erfolgt der sofortige Ausschluss aus der NFM gemäss Art.7. Vorstandsmitglieder sind vom Jahresbeitrag nicht befreit.
Art. 20 Haftung 
Für die Verbindlichkeiten der NFM haftet allein das Vereinsvermögen. Eine Per- sönliche Haftung des Vorstandes und der Mitglieder ist ausgeschlossen.
VII. Verschiedenes   ( Art.21 – 24 )
Art. 21   Statutenrevision
Änderungen dieser Statuten können auf Antrag eines Mitglieds oder des Vorstands von der HV beschlossen werden. Anträge und Abänderungen der Statuten sind 10 Tage vor der HV schriftlich dem Präsidenten einzureichen. Der Beschluss zur Revision der Statuten sowie die Genehmigung der geänderten Statuten bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
 
Art. 22   Vereinsauflösung
Die Auflösung der NFM erfolgt durch Beschluss einer ausschliesslich zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen HV. Es müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Der Beschluss zur Auflösung muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Sinkt die Mitgliederzahl unter 6 Mitgliedern wird die NFM ohne Beschluss auf die nächste HV aufgelöst. Im Falle einer Auflösung der NFM wird das Vereinsvermögen nach Abzug sämtlicher Verpflichtungen und Ansprüchen unter den anwesenden Mitgliedern aufgeteilt. Das Inventar, Gerätschaften und Uniformen gehen an den rechtmässigen Besitzer zurück.
 
Art. 23   Schlussbestimmungen
Die NFM hat keinen Einfluss auf die Tätigkeit der Feuerwehr Mirchel oder anderwärtigen Feuerwehren. Die NFM ist eigenständig, neutral und unabhängig gegenüber Gemeinden, Behörden und anderen Vereinen. Die Statuten der NFM sind für die Mitglieder und das Vereinsleben verbindlich.
 
Art. 24   Inkraftsetzung
Diese Statuten treten am Tage Ihrer Annahme durch die Gründungsversammlung in Kraft.
Mirchel 7. November 2008
                  Der Präsident:                                           Der Sekretär:
                  Bernhard Burkhalter                                     Peter Wälchli